Ein Überlebensversuch der Fachstelle Gewalt Bern

Medienmitteilung

Bern, 3. Dezember 2018

Ausbau Leistungsangebot 2019: Ein Überlebensversuch der Fachstelle Gewalt Bern

Seit mehr als 15 Jahren berät die Fachstelle Gewalt Bern (fagebe) gewaltausübende Personen im Kanton. Neben privaten Spenden, der Unterstützung der Interkonfessionellen Konferenz und der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn finanzierte sie ihr Angebot bisher mehrheitlich über den Leistungsvertrag mit der Polizei- und Militärdirektion (POM). Dieser hat sich in den letzten Jahren insofern verändert, dass finanzielle Kürzungen und fachliche Einschränkungen die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Fachstelle zunehmend erschwerten. Mit dem Ziel ihr Angebot am Leben zu erhalten und ihre Existenz langfristig zu sichern, hat sich die fagebe dazu entschieden, ab 2019 auf den Leistungsvertrag mit dem Kanton zu verzichten.

Grundlegende Veränderungen ab 2014

Seit ihrer Gründung im Jahr 2002 konnten sich gewalttätige Personen uneingeschränkt für eine professionelle Gewaltberatung bei der fagebe melden. Dabei spielte es keine Rolle, ob jemand mittels behördlicher Auflage oder freiwillig den Weg in die Beratung fand. Der Leistungsvertrag mit dem Kanton schränkt diese Möglichkeit seit 2014 ein. So darf die fagebe seither ausschliesslich Beratungsleistungen im Dunkelfeld (freiwillige SelbstmelderInnen ohne behördliche und institutionelle Auflage oder Empfehlung) anbieten. Dazu kommt, dass die subventionierten Beratungsleistungen auf 10 Stunden pro Person limitiert wurden. Das reicht für eine stabile und nachhaltige Verhaltensveränderung oft nicht aus. Diese überraschenden Einschränkungen kamen nachdem die POM mitteilte, dass das Angebot der fagebe nur noch subsidiär zu ihrem selbst geführten Lernprogramm (Beratung von aktenkundigen Personen im Gruppensetting) stehen kann. Eine schlechte Auslastung beim Lernprogramm habe zu diesem Entscheid geführt. Schon damals bedauerte die fagebe, dass die POM ihr Lernprogramm nicht in bestehende externe Beratungsstellen und -angebote im Kanton Bern integrieren wollte. Stattdessen baute sie ihre Hellfeld-Beratungen im Gruppensetting weiter aus und kürzte die finanzielle Unterstützung an die fagebe.

Erschwerte Zugänglichkeit und drohende Sanktionen

Für den Opferschutz sind Angebote im Einzel- sowie im Gruppensetting wichtig. Beide haben ihre Vorteile und ergänzen einander. Der Entscheid der POM, die fagebe nur noch Gewaltberatung im Dunkelfeld durchführen zu lassen, führte zu einer künstlichen Aufteilung, die fachlich nicht begründbar ist. Auch erschwert er die Zugänglichkeit zur Angebotsversorgung für Betroffene und für zuweisende Stellen. Heute bietet die POM auch selbst Einzelberatungen im Dunkelfeld an. Gemäss Entwurf des Leistungsvertrags ab 2019 hätten der fagebe gar Sanktionen gedroht, falls diese Informationsanlässe organisiert hätte, die auch Fachpersonen aus dem Hellfeld ansprechen oder im Auftrag von Behörden (KESB etc.) Gewaltberatung durchgeführt hätte. Einschränkungen also, welche die tägliche Arbeit und die Weiterentwicklung der Fachstelle behindern und ihre Existenz bedrohen. Nur durch den Verzicht auf den Leistungsvertrag ist es ihr möglich, wieder Beratungen im Hellfeld anbieten zu können und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Unabhängige Beratungsstellen für wirkungsvolle Täterarbeit

Seit über 15 Jahren setzt sich die Fachstelle Gewalt Bern für weniger Gewalt ein und verfolgt dabei ein klares Ziel: Durch ein niederschwelliges Angebot sollen möglichst viele gewaltausübende Personen den Weg in eine professionelle Gewaltberatung finden. Denn Täterarbeit ist Opferschutz und das Angebot der Gewaltberatung somit eine Dienstleistung für den Opferschutz. Damit sich gewaltausübende Personen bei einer Beratungsstelle melden, braucht es ein niederschwelliges Angebot. Es ist wichtig, dass sich die Selbstmelderinnen und Selbstmelder bei einer Kontaktaufnahme nicht gleich vor Sanktionen fürchten müssen und über ihre Situation vertrauensvoll sprechen können. Auch ist es von zentraler Bedeutung, dass sie bei Bedarf möglichst schnell einen Beratungstermin erhalten. Deshalb ist es zentral, dass es weiterhin ein gemeinnütziges, von der Regierung unabhängiges und niederschwelliges Angebot für gewaltausübende Personen im Kanton Bern gibt. Ohne die fagebe wäre dies nicht mehr gegeben.

Kampf gegen Häusliche Gewalt gewinnt politisch an Relevanz

Seit dem 1. April 2018 gilt auch in der Schweiz die Istanbul-Konvention des Europarats. Dieses Übereinkommen will eine Verbesserung im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt bewirken. Insbesondere die Rechte, der Schutz und die Unterstützung von Opfern sollen dadurch gestärkt werden. Eine Forderung der Istanbul-Konvention beinhaltet auch das Bereitstellen von Beratungsstellen und Programmen für gewalttätige Personen, um Opfer besser zu schützen und die Gewaltprävention zu verbessern. Eine finanzielle Investition für die Unterstützung von bestehenden Beratungsstellen wäre im Sinne dieser Konvention. Die Kürzung der finanziellen Mittel, welche die fagebe in den letzten Jahren erfahren hat, und ihre aktuelle existenzielle Bedrohung sind Schritte in die entgegengesetzte Richtung der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt kostet Kanton 23.5 Mio Franken pro Jahr

Das Budget der fagebe gestaltet sich relativ schlank: Mit einem Betrag von CHF 100’000.- kann die Fachstelle den Geschäftsbetrieb ein Jahr lang sicherstellen und Folgekosten durch gewaltausübende Männer, Frauen und Jugendliche verhindern. Im Jahr 2018 unterstützte die POM die fagebe mit einem Betrag von CHF 35’000.-. Weitere CHF 20’000.- erhielt die Fachstelle von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, deren Unterstützung an den Leistungsvertrag mit dem Kanton gebunden ist. Die übrigen finanziellen Mittel wurden via Spendensuche sichergestellt, was die ohnehin knappen Ressourcen stark belastete. Vergleicht man die jährlichen Folgekosten von Häuslicher Gewalt kann man die fagebe als eine günstige Sparmassnahme betrachten: Im Kanton Bern erzeugt Häusliche Gewalt Kosten von rund 23.5 Mio Franken im Jahr. Ein Gefängnisaufenthalt für eine Person kostet pro Jahr etwa gleich viel wie ein Betriebsjahr der fagebe.

Weitere Auskünfte

Basil Glanzmann, Geschäftsführer
basil.glanzmann@fachstellegewalt.ch.seth.ch-meta.net, 031 381 75 06